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Regeln und Normen

 
Barrierfreies Bauen = NULLBarriere
(Der Begriff "behindertenfreundlich" ist irreführend und daher nicht zu verwenden bzw. bei einer Verwendung dieses Begriffes ist Vorsicht seitens der Zielgruppe geboten.)

Ob als privater oder öffentlicher Bauherr sind Sie zunehmend gefordert Lösungen für Barrierefreiheit in Ihre Bauvorhaben zu integrieren. Architekten, Planer, Bauherren, Hersteller und Anwender sind damit aufgefordert an einem universell nutzbar gestalteten Lebensraum mitzuwirken. Dabei sind die individuellen Erfordernisse an die Bedürfnisse der Bewohner bzw. Nutzer im Einzelnen zu berücksichtigen.
Mit Blick auf den demographischen Wandel ist die Sicherstellung einer möglichst selbstständigen Lebens- und Haushaltsführung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen eine der zentralen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderungen unserer Gegenwart. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes lebten 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen zum Jahresende 2005 in Deutschland.

Nachfolgende Gesetze, Normen und Richtlinien regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Ziele und Anforderungen für das barrierefreie Bauen.

  • Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 (Ergänzung 1994)
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 19.6.2001
  • Antidiskreminierungsgesetz
  • Baugesetzbuch
  • Musterbauordnungen und Landesbauordnungen
  • Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) wurde am 01.05.2002 verabschiedet und seit dem in Kraft.

Auszug: Behindertengleichstellungsgesetz, Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1  Gesetzesziel
die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
§ 4  Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,  technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwerniss und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Technische Regelwerke, die Grundlage für die Planungen sind:

  • DIN 18024 Teil 1: rollstuhlgerecht (incl. barrierefrei) für den öffentlichen Bereich, Straße, Wege, etc.
  • DIN 18024 Teil 2: rollstuhlgerecht (incl. barrierefrei) für den öffentlichen Bereich, Gebäude (incl. Sanitäranlagen), etc.
  • DIN 18025 Teil 1: rollstuhlgerecht für den privaten Wohnungsbereich
  • DIN 18025 Teil 2: barrierefrei für den privaten Wohnungsbereich
  • Der Entwurf der DIN 18030 (wenn diese überhaupt kommt) als Zusammenfassung und Ersatz  der noch geltenden DIN-Normen 18024 Teile 1+2 und 18025 Teile 1+2
sowie weitere DIN-Normen, VDI-Richtlinien, VDE-Bestimmungen und ETB der Baubehörden.

Bei allen bestehenden Grundnormen wurde zwischen rollstuhlgerecht für Rollstuhlbenutzer und barrierefrei für Fußgänger (klein, groß, blind, taub, bewegungseingeschränkt, etc. ohne Rollstuhlbenutzer) unterschieden.

In die DIN-Normen und alle weiteren technischen Regelwerke sollten folgende Begriffe aufgenommen werden:
  • "Gebrauchstauglichkeit",
  • "Funktionstauglichkeit" und
  • "Bedarfsgerecht".
Anhand dieser Begriffe sind alle bautechnischen Maßnahmen zu definieren und von den Planern Auszuschreiben.

Barrierefreie Baumaßnahmen sind zumeist noch Sonderlösungen

Die meisten bautechnischen Lösungen (für bspw. barrierefreie Zugänge) gelten nach heutigem Kenntnisstand noch als technische Sonderlösungen.
Diese und alle anderen Sonderlösungen müssen vertraglich mit dem Bauherrn vereinbart und so ausgeführt werden, dass Bauschäden vermieden werden.
Jedoch führen längst nicht alle bautechnischen Maßnahmen zu nennenswerten Mehrkosten - vor allem nicht bei ihrer Integration in die Neubauplanung.

Bei Umbauten von Bestandsbauten sieht das unter Umständen etwas anders aus. Hier führt eine ordentliche Bedarfsanalyse der wirklich notwendigen Umbaumaßnahmen
oft schon zu günstigen Ergebnissen bei den Kosten.

Wir beraten Sie bereits vor Ihrer Investition - bedarfsgerecht und umfassend.




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