PlanungskriterienA. Brandschutz im Gewerbe- und Industriebau B. Brandschutz im Wohnungsbau A. Brandschutz im Gewerbe- und Industriebau Am Anfang einer jeden Gebäudeplanung steht die ganzheitliche Erfassung aller planungsrelevanten Aspekte. Dabei kann ein Gebäude sehr unterschiedliche Nutzungen aufweisen. Aspekte die eine Planung beeinflussen. Hinsichtlich der Komplexität sind insbesondere unterschiedliche Nutzungen sehr bedeutsam für eine wirkungsvolle und bedarfsgerechte Brandschutzplanung. Hier gilt es schon in der Planung, gemeinsam mit dem Bauherrn, genauestens festzulegen welche Risiken bestehen und daraufhin die Brandschutzmaßnahmen, sowohl baulich als auch technisch, zu fixieren. Unterschiedliche Nutzungen – unterschiedliche Planungsansätze In der Industrie treffen oft unterschiedliche Nutzungen innerhalb eines Gebäudes aufeinander. Hier sind Büros, Lager, Werkstatt, Wasch- und Sanitärräume, Technikräume, Explosionsgefährdete Räume, etc. oft in einem gemeinsamen Gebäudekomplex anzutreffen. Hierfür gilt es praxistaugliche, sichere Abgrenzungen der Bereiche untereinander zu schaffen um Gefahren zu vermeiden und für notwendige Sicherheit zu sorgen. Das Brandschutzkonzept Ein wesentliches Instrument um Gefahren zu vermeiden ist die Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes. Das Brandschutzkonzept beinhaltet die zu treffenden baulichen- und technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der erforderlichen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen. Dazu kommen Anweisungen zur Berücksichtigung von Verkehrsflächen für Flucht- und Rettungswege, notwendige Flure, Sammelpunkte, sowie Beschilderungen für den Notfall. Weiterhin sind auch Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz Inhalt eines solchen Konzeptes. Hierbei sind insbesondere die Feuerwehrumfahrten, Hydrantenanordnung, Trockensteigleitungen, Evakuierungsflächen, Anleiterstellen, bis hin zu Feuerwehreinsatzplänen wichtiger Bestandteil des Konzeptes. Normen und Richtlinien Dem Planer stehen sehr viele Normen, Verordnungen sowie die Industriebaurichtlinie zur Verfügung um seine Planung gegenüber dem Bauherrn sowie den Behörden argumentationsstark zu vertreten. Oft sind es aber auch zu viele Regelwerke die jeder Fachbeteiligte für sich ein wenig anders interpretiert. Eine frühzeitige Einbindung der Behörden sowie der Feuerwehr in die Planung ist angebracht um Missverständnisse und damit Änderungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Abnahmen als Prozess Weiterhin ist der Punkt der Abnahmen, als eigenständiger Prozess, schon bei der Planung zu berücksichtigen. Da es immer wieder zu Problemen mit der Zuständigkeit kommt, sollte hier bereits in der Planung festgelegt werden wer am Ende für welche Maßnahmen die Abnahmen einleitet und durchführt. Zusammenfassung Ein Einheitliches Brandschutzkonzept kann es schon deshalb nicht geben, da sich Gebäude so gut wie nie gleichen. Gebäude sind individuell und einzigartig, Konzepte ebenfalls. Ein auf die Nutzung angepasstes Brandschutzkonzept hat heute eine Schlüsselfunktion – und ist deshalb zu einem ganz wichtigen Bestandteil auch zur Erlangung der notwendigen Baugenehmigung geworden. B. Brandschutz im Wohnungsbau Prinzipiell gelten auch hier die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie unter A. Mit dem Unterschied, dass für die Art der Nutzung (Wohnen) lt. Landesbauordnung nach Gebäudeklassen unterteilt wird. Im Wohnungsbau ist, ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten, ebenso wie im Industriebau ein Brandschutzkonzept erforderlich. Bestandteile des Brandschutzkonzeptes sind insbesondere die Darstellung von tragenden Bauteilen, Trennwände, Brandwände, Decken und Treppenraumwände nach ihrer Art und Dimension. Ebenso wie unter A. sind für die Ausführung gemäß MBO (Musterbaurichtlinie) nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien nach DIN 4102 einzusetzen. Grafik: Gebäudeklassen im Wohnungsbau ![]() |
