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Luftdichtigkeit

 
Definition der Luftdichtheit von Gebäuden
Luftdicht bedeutet, dass das Gebäude so dicht wie eine gemauerte und verputzte Wand ist. Die Begriffe Luftdichtigkeit und Luftdichtheit bedeuten dabei das Gleiche.

Bedeutet luftdicht = winddicht?
Nein!
Die winddichte Seite liegt meist außen - sie muss nur mäßig dicht sein, wogegen die luftdichte Schicht meist innen liegt und wirklich dicht sein muss.

Warum luftdicht?

Ein dichtes Haus, bezogen auf die Gebäudehülle, bietet den Bewohnern einen höheren Wohnkomfort sowie einen niedrigen Heizenergieverbrauch, außerdem können Bauschäden vermieden werden. Weitere wichtige Gründe sind:
  • Vermeiden von Zugluft1
  • Vermeiden unnötiger Lüftungswärmeverluste
  • Vermeiden von Schimmelpilzen1
  • Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden durch Konvektion1
  • Verbesserter Schallschutz
  • Höhere Luftqualität1
  • Bessere Behaglichkeit1
1 bei energetisch hochwertig ausgelegten Gebäuden meist nur in Verbindung mit einer kontrollierten Wohnraumbe- und Entlüftung.

Wann muss die Luftdichtheit geprüft werden?

Immer wenn das Gebäude über eine raumlufttechnische Anlage (Zu- und Abluftanlage) verfügt, muss die Luftdichtheit geprüft werden. Dies gilt seit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV im Jahr 2002.
Alle anderen Gebäude müssen nicht, sollten aber auf jeden Fall geprüft werden - als Qualitätskriterium und zum Nachweis der Einhaltung des Niedrigenergiehausstandards.

Wie kann die Luftdichtheit geprüft werden?
Durch einen Blower-Door-Test ist es möglich das Gebäude komplett oder auch Teile des Gebäudes (Wohnungen und dergl.) auf Luftdichtheit zu überprüfen. Das Blower-Door-Messprinzip ist einfach.

Kurzbeschreibung Blower-Door-Test
Ein für die Messung notwendiger Ventilator wird luftdicht in die Öffnung einer Haustür oder Balkontür eingebaut (s. Bild links unten). Nun werden noch alle Fenster und Türen geschlossen. Bei Ventilatorbetrieb kann im Gebäude eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) erzeugt werden. Die Druckdifferenz beträgt je nach Einstellung  am Ventilator zwischen 10 bis 60 bzw. 100* Pascal. Der am Gebläse zu messende Volumenstrom entspricht dann dem Leckagestrom, der durch Undichtigkeiten ins Gebäude strömt.
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* 100 Pascal entsprechen einer Druckdifferenz von 0,001 bar oder einer Wassersäule von 10 mm. Also ein sehr geringer Wert.

Blower-Door-Anwendung

Was sagt das Messergebnis eines Blower-Door-Tests aus?
Da bei einem Blower-Door-Test die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder einer Wohnung gemessen wird, kann man anhand der Messwerte sehen wie groß der Leckagestrom ist und damit die quantitative Bestimmung der Leckagen vornehmen. Werden größere Leckagen deutlich, muss man herausfinden wo sich diese befinden. Für die Suche gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. die Bau-Thermografie. Hat man die Leckagen gefunden müssen sie möglichst schnell bewertet und ggf. abgedichtet werden.


Grafik: Mögliche Leckagen in einem Gebäude

Thermografische Feststellung der Leckagen bei Blower-Door-Messung
Luftdichtigkeitsprüfung mit Blower-Door und Thermografie - Darstellung der Undichtigkeiten (blaue Bereiche)

Häufigste und typische Undichtigkeiten an der Gebäudehülle

  • Die Stöße der Dampfbremse im Dachgeschoss
  • Der Anschluss der Dampfbremse an Wandflächen
  • Durchdringungen der Dampfbremse durch Leitungsrohre usw.
  • Der Anschluss der Dampfbremse an Dachflächenfenster
  • Unverputzte Kamine
  • Die Revisionsklappe der Rollläden
  • Unverputzte Wandflächen
  • Steckdosen und Schalter in der Außenwand
  • Der untere Anschluss der Haustüre
  • Die Oberseite von Hochlochziegeln an Fensterbrüstungen
  • Der Fensteranschluss an seitliche Laibungen
Gibt es gesetzliche Richtwerte für die Dichtigkeit von Gebäuden?
Ja!
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) gibt es folgende Regelung für die Dichtigkeit von Gebäuden:
§6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
Abs.1: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist (…)
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach EnEV § 6 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 (2001-02) geforderte Wert für die Luftwechselrate nicht überschritten werden.
Die Werte für die Luftwechselrate sind für den Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes wie folgt einzuhalten:
  • ohne raumlufttechnische Anlagen bis 3,0 h-1 und
  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 1,5 h-1
Einige Institute fordern sogar noch bessere (niedrigere) Luftwechselraten:
  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 1,0 h-1 -  wie bereits für alle RAL-Zertifizierten Niedrigenergiehäuser und
  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 0,6 h-1 -  für alle Passivhäuser
Definition der Luftwechselrate
Luftwechselrate = Volumenstrom / Gebäudevolumen  [h-1]
bei einem Über- oder Unterdruck von 50 Pa (Pascal)
n50 = V50 / V  [h-1]

Wann sollte die Blower-Door-Messung erfolgen?
Die Messung sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Luftdichtungsebene und insbesondere deren Anschlüsse noch zugänglich sind. Ein guter Zeitpunkt ist nach der Montage der Dampfsperre und der Unterkonstruktion für die Gipskartonplatten im Dachgeschoss, d.h., dass die raumseitige Verkleidung im Dachbereich noch nicht angebracht sein sollte. Der Innenputz muss aufgebracht sein und der Estrich sollte verlegt sein. Die Haustür sollte ebenfalls schon montiert sein und auch alle Fenster und Fensterbänke. Oft können in diesem Bauzustand die Undichtigkeiten schnell erkannt und mit vertretbarem Aufwand abgedichtet werden.
Ggf. sollte eine weitere Messung nach dem fertigen Ausbau - zum Nachweis der Dichtigkeit - vorgenommen werden. Messungen zum Nachweis der Dichtigkeit, z.B. im Rahmen der Energieeinsparverordnung, müssen laut DIN EN 13829 nach vollständiger Fertigstellung der Gebäudehülle erfolgen. Aber dann ist ein undichtes Gebäude nur noch sehr schwer mit angemessenem Aufwand luftdicht zu bekommen.
Im Zuge eines jeden Neubaus wird empfohlen, dass der Bauunternehmer vertraglich (innerhalb seiner ohnehin geschuldeten Leistung zur Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle = neuester Stand der Technik) ein bis zwei Messungen (von unabhängiger Stelle) zum Nachweis durchführen muss. Bei umfangreichen Baumaßnahmen im Bestand ist es ebenfalls von großer Wichtigkeit eine Messung als Nachweis der Luftdichtigkeit durchzuführen. Vor allem dann, wenn durch die Baumaßnahmen ein Niedrigenergiehausstandard erreicht werden soll.

Die Vorbereitung der Blower-Door-Messung
Das Gebäude wird gemäß DIN EN 13289 Verfahren A vorbereitet. Das bedeutet, dass Öffnungen in der Gebäudehülle sich im winterlichen Zustand befinden, vereinfacht gesagt: Alle Fenster, Türen, etc. befinden sich im geschlossenen Zustand. Auch Lüftungsein- und Auslässe werden geschlossen - aber keinesfalls provisorisch abgedichtet. Selbst ein Briefkastenschlitz in der Haustür wird nicht abgedichtet, denn er stellt genauso ein Leck dar wie eine undichte Schließfuge - und muss bei der Messung festgestellt werden.
Anwesende während der Messung sind ausser dem Messverantwortlichen insbesondere,
  • Im Neubau: Bauherr, Bauleitung, Sachverständiger, verantwortlicher Bauunternehmer oder verantwortlicher Handwerker
  • Im Bestand: Mieter und Vermieter, Sachverständiger oder Bauunternehmer Der Messverantwortliche muß über besondere fachliche Kompetenz bei der Auswertung der Messergebnisse und Bewertung von Leckagen verfügen.
Dauer einer Blower-Door-Messung
Der Minimale Zeitaufwand ohne Suche und Dokumentation von Leckagen ist mit 2 Stunden zu veranschlagen.
Mit der Suche und Dokumentation von Leckagen kann man für ein Einfamilienhaus etwa einen halben Tag einkalkulieren.

Kosten für eine Blower-Door-Messung in einem Einfamilienhaus (ohne Thermografie)
Basismessung: ca. 500 Euro (einschl. Messprotokoll und ggf. Empfehlungen zur Nachdichtung).
Erweiterte Messung: ca. 750 Euro (einschl. Leckageverteilung, Dokumentation, Messprotokoll und ggf. Empfehlungen zur Nachdichtung).
Generell gilt: Der Aufwand und damit auch der Preis für die erweiterte Messung ist von der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Lecks und der Art der Dokumentation abhängig.
Des Weiteren sind die Kosten für eine unterstützende Bauthermografie zusätzlich zur Blower-Door-Messung meist nach Aufwand zu entrichten (2 Stunden sollten dabei nicht mehr als 200 Euro kosten).

Sie benötigen weitere Informationen zur Luftdichtheit von Gebäuden oder der Blower-Door-Messung bzw. Thermografie! Hier können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.
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