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Günstiger Strom


29.10.2007 | Dieser Tage flattern den privaten Haushalten und den Unternehmen die unbegründeten Strompreiserhöhungen ab dem 01.01.2008 durch den lokalen Versorger (LSW) in die Briefkästen. Darin ist die Erhöhung in Cent/kWh angegeben. Der Verbraucher muss selbst rechnen - wenn er wissen möchte wieviel Prozent es denn real sind die er als Mehraufwendungen zu zahlen hat.

Tariferhöhungen

sind je nach Tarif zwischen etwa 4% bis über 7% (pro kWh) auszumachen. Also mal wieder eine reale Mehrbelastung für jeden Geldbeutel. Für die Zählermieten und dem Grundpreis im Grundtarif sind es mal eben 33% Preiserhöhung und damit 1,49 Euro Mehrbelastung pro Monat. Man sieht: Strom wird zum SUPER-LUXUS-GUT! Wussten Sie eigentlich, dass 2 Milliarden Menschen auf dieser Welt nicht einmal einen Stromanschluss haben!

Unbegründet hohe Strom, Erdgas- und Fernwärmepreise müssen Verbraucher nicht bezahlen.
Der Verbraucher kann sich prinzipiell auf § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Lesen Sie mehr auf den Internetseiten des Bund der Energieverbraucher e.V. (BDEV) über dieses Thema. Dort gibt es auch Musterschreiben und aktuelle Gerichtsurteile. Der Versorger muss seine Kalkulationsgrundlagen vollständig offen legen und detailliert begründen ... wenn der Verbraucher gegen die einseitige und unbillige Preiserhöhung schriftlich protestiert. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Preisprotest können Sie hier nachlesen.

In Gifhorn hat sich vor einigen Jahren die Bürgerinitiative GPR Gifhorn gebildet, die als regionales Mitglied im BDEV vertreten ist und gegen die LSW-Preiserhöhungen für Strom und Gas kämpft. Sie unterstützt zurzeit ca.850 protestierende LSW-Preisrebellen durch Information und Strategiepläne.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes im April 1998
gibt es aber auch günstige ALTERNATIVEN für den Strombezug. Eine solche sollten sich, jetzt erst recht, möglichst viele Haushalte zu Nutze machen.
Im Übrigen rät selbst der Chef der E.ON Deutschland Wulf Bernotat den Verbrauchern zum Wechsel des Stromanbieters. E.ON ist zu 70% Eigentümer der LandE. Die LandE ist zu 57% Mehrheitsbeteiligt an der LSW. E.ON ist einer der 4 Strommonopolisten in Deutschland. Welcher Monopolist welches Gebiet versorgt sehen Sie in dieser Grafik
(Quelle: VDN).

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche und Auswahl eines günstigeren Stromlieferanten. Sprechen Sie uns einfach an.

Der Wechsel ist ganz leicht ...

und geht dieser Tage besonders gut, denn Preiserhöhungen sind für Verbraucher meist mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden. Nutzt man dieses aus - bleiben einem 4 Wochen zum kündigen bzw. Stromanbieterwechsel.
  • Tarif auswählen und dann die
  • Unterlagen anfordern, ausfüllen und versenden,
  • der neue Versorger kümmert sich dann um alles andere, auch um die Kündigung beim jetzigen Versorger.
... oder laden Sie sich den Leitfaden von www.stromauskunft.de herunter stromanbieterwechsel.pdf (externer Link zur PDF: Dateigröße ca. 513 kB)

Wollen auch Sie Ihren Stromversorger wechseln!
Nachfolgende Infografik zeigt eine Vergleichstabelle der LSW-Preise ab 01.01.2008 und einem Anbieter der im Versorgungsgebiet der LSW schon heute Strom zu deutlch günstigeren Tarifen für pivate Haushalte anbietet.
Einsparungen durch diesen Vergleich sind von ca. 4% bis 35% für den fossilen/atomaren Strommix, bei 100%-Ökostrom sogar bis zu 43% möglich. Informieren Sie sich über aktuelle Strompreise im Internet z.B. unter
www.verivox.de


Vergleichstabelle - Für eine vergrößerte Darstellung klicken Sie auf das Bild.
Sie können sich die Grafik auch als PDF herunterladen: Stromtarife_Vergleich_29-10-2007_a.pdf ( Dateigröße 44 kB) Beachten Sie in dieser Tabelle: Naturstrom ist bei dem Vergleichsanbieter TelDaFaxEnergy nur unwesentlich teurer als fossiler/atomarer Strom und im Gegensatz zu den Preisen der LSW (ab 3000 kWh) auch noch sehr viel günstiger.

Regelmäßig werden auch bei alternativen Stromlieferanten die Preise angehoben. Vergleichen Sie die Tarife deshalb mit denen Ihres jetzigen Stromanbieters sorgfältig.

Auch für Gewerbliche Kunden kann sich ein Anbieterwechsel lohnen
(Der VIK hält eine Grafik zum Preisindex im Gewerbebereich bereit, welche Sie sich runterladen können (hier: externer Link zur Grafik)

Der reine Strompreis (ohne Netznutzung, Steuern, etc.) wird im liberalisierten Markt bestimmt durch:

  • Einkaufszeitpunkt
  • Lieferzeitraum
  • Struktur der geplanten Lastganglinie während des Lieferzeitraums
  • Einhaltung der geplanten Struktur
  • Auswahl des Stromlieferanten (Großhandels-/Einzelhandelsmarge)
  • Strompreise bilden sich nicht kostenbasiert sondern auf Basis von Angebot und Nachfrage

Wir raten deshalb: Gewerbekunden mit einen Strombedarf > 100.000 kWh/a und Leistungsmessung, keine langfristigen Lieferverträge zur Vollversorgung abzuschließen.

Voraussetzungen für individuelle Angebote > 100.000 kWh/a sind:

  1. Sie verfügen über eine 1/4 stündliche Leistungsmessung*.
  2. Ihre gemessene Jahresleistungsspitze beträgt mindestens 30 kW.
  3. Ihr Jahresverbrauch beträgt mindestens 30.000 kWh (pro Zähler).
  4. Ihr bisheriger Stromliefervertrag ist bereits gekündigt oder läuft aus.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen für jeden Zähler einzeln gestellt werden müssen.

Ihr Strombedarf liegt pro Jahr zwischen 50.000 und 100.000 Kilowattstunden und sie verfügen über eine Leistungsmessung mit Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom)
Wir raten zu einem Tarifwechsel - sie können davon ausgehen, Kosten einsparen zu können. Ein Energiemanagement kann Sie dabei unterstützen, z.B. durch Erkennen und Verlegen von Hochlasten in den Schwachlastbereich.

Ihr Strombedarf liegt pro Jahr zwischen 30.000 und 50.000 Kilowattstunden und sie verfügen nur über einen Eintarifzähler (Tagstrom = Nachtstrom)
Wir raten zu einem Tarifwechsel - sie können davon ausgehen, Kosten einsparen zu können.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche und Auswahl eines günstigeren Stromlieferanten. Sprechen Sie uns einfach an.

* Leistungsmessung
Hier wird die in Anspruch genommene Leistung in einem bestimmten Zeitraum gemessen: In der Regel 96 Stunden oder 15 Minuten. Für die Abrechnung ist der höchste Verbrauch während 96 Stunden oder 15 Minuten innerhalb eines Abrechnungsjahres maßgebend.


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